1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Aufträge, Dienstleistungen und Vereinbarungen, die mit natürlICH, im Folgenden natürlICH genannt, geschlossen werden.
1.2 Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von natürlICH; abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn natürlICH stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und natürlICH kommt erst zu Stande, wenn der Auftraggeber ein Auftragsformular an natürlICH übermittelt hat. Mit dem Zeitpunkt des Eingangs bei natürlICH gilt das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber als zu Stande gekommen.
3 Leistungen von natürlICH
Bei den von natürlICH erbrachten/zu erbringenden Seminaren handelt es sich um Dienstleistungen, deren Umfang, Form, Thematik und Ziel auf Grundlage des Angebots von natürlICH in den jeweiligen Verträgen festgelegt werden. Für den Erfolg der Trainingsmaßnahmen übernimmt natürlICH keine Gewähr.
4 Rücktritt durch natürlICH
NatürlICH ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn ein Seminar aus nicht von der natürlICH zu vertretenden Umständen (zum Beispiel höhere Gewalt, Krankheit, Unfall) abgesagt werden muss. In diesem Fall werden bereits gezahlte Seminarhonorare vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
5 Rücktritt des Auftraggebers/Stornierung
5.1. Storniert der Auftraggeber einen Termin, so gilt Folgendes:
a)Die Stornierung (Kündigung) muss schriftlich erfolgen und natürlICH zugehen.
b) Wird das gebuchte Seminar storniert, so wird lediglich die jeweilige auf dem Anmeldeformular angegebene Bearbeitungsgebühr berechnet, sofern die Stornierung mindestens 28 Tage vor Beginn des gebuchten Seminars zugeht.
c)Bei einer Stornierung des Auftrags zwischen dem 28. und 15. Tag vor Beginn wird eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet.
d)Geht die Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag vor Beginn ein, so werden 75 % des vereinbarten Honorars berechnet.
e)Geht die Stornierung erst nach dem 7. Tag vor Beginn zu, fällt das gesamte vereinbarte Honorar an.
f)Bei Nichterscheinen zu Veranstaltung fällt das gesamte vereinbarte Honorar an, soweit der Auftraggeber nicht nach den Regelungen a) – e) zurückgetreten ist.
5.2 Dem Auftraggeber ist unbenommen nachzuweisen, dass der natürlICH entstandene Ausfall geringer ist als die in 5.1 bezeichneten Honorarpauschalen.
5.3 natürlICH bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unbenommen, insbesondere ihr entstandener Stornierungsgebühren und sonstiger Aufwendungen für Räumlichkeiten und Verpflegung.
5.4 Im Falle der Stornierung ist es dem Kunden gestattet, innerhalb von 12 Monaten und unter Anrechnung der für die Stornierung gezahlten Beträge (5.1 b) -e)) an einem anderen Seminar von natürlICH teilzunehmen. Die Trainingsgebühr bleibt zum ersten Termin fällig.
6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütungshöhe für Trainingsmaßnahmen wird in den jeweiligen Verträgen festgelegt. Sämtliche Preise gelten inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Das Honorar für die Trainingsmaßnahmen ist im Voraus und nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu den in der Rechnung genannten Zahlungsterminen fällig und zahlbar. Bei Trainingsmaßnahmen über mehrere Trainingseinheiten ist pro Seminareinheit im Voraus zu bezahlen.
7 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8 Haftung für Schäden
8.1 Die Haftung von natürlICH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen Verletzung der Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
8.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
9 Urheber und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von natürlICH an den von ihr erstellten Werken (Konzepte, Trainingsunterlagen, Methoden, Übungen und Techniken etc.) an. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, diese zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von natürlICH. Dem Auftraggeber ist es weiterhin untersagt Ton- oder Bildaufnahme sowie Mitschriften von Trainings oder Trainingsausschnitten zu erstellen und zu veröffentlichen.
10 Form und Erklärungen
Rechterhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber natürlICH abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
11 Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand
11.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts Anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von natürlICH. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des 11.3. etwas Anderes ergibt.
11.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von natürlICH zuständige Gericht.
Stand 28.02.2022
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